Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung gegenüber Unternehmern und Verbrauchern Begriffsdefinitionen
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen sowie Auftragserteilungen zwischen 99 Frames Film Productions und einem Unternehmer oder Vebraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(2) „Unternehmer“ (im nachfolgenden „Kunde“ genannt) im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
(3) Vebraucher (im nachfolgenden „Kunde“ genannt) ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (vgl. § 13 BGB).
Zustandekommen eines Vertrages
1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für die Buchung bzw. Auftragserteilung via E-Mail oder Telefon.
(2) Die Präsentation der Filmangebote auf unserer Plattform stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden eine Anfrage mit Hinblick auf ein geplantes Projekt zu senden.
Die Anfrage des Kunden bezüglich eines geplanten Projekts stellt ebenfalls kein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar.
Ein Vertrag mit 99 Frames Film Productions kommt erst mit Zusendung der Vertrags- oder Angebotsunterlagen und Bestätigung dieser, durch den Kunden zustande.
Preise, Zahlung, Fälligkeit
(1) Die angegebenen Preise gelten alle zzgl. MwSt. Sonstige weitere Kosten fallen nicht an, außer diese sind gesondert ausgewiesen (wie z.B. Anfahrtskosten).
(2) Der Kunde verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Bestellabgabe zur Anzahlung von mind. 50 % des vereinbarten Nettopreises zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Mit Eingang der Anzahlung beginnt die Produktion.
Die Übergabe der fertigen, freien Materialien erfolgt beim Zahlungseingang der Abschlussrechnung oder nach Einsendung eines Zahlungsbeleges über die entsprechende Transaktion.
(3) Im Falle einer kurzfristigen Absage (weniger als 14 Tage) vor der Produktion behält 99 Frames Film Productions das Recht das für das Projekt berechnete Entgelt einzubehalten.
(4) Sollte ein laufendes Projekt, welches zum weiteren Fortgang auf Kundenfeedback angewiesen ist, für einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen beim Kunden ohne Fortschritt hinsichtlich des Produktionsprozesses verweilen hat 99 Frames Film Productions das Recht, bereits die Abschlussrechnung i.H. des noch ausstehenden Auftragswertes zu stellen. Selbstverständlich werden Projektarbeiten noch fortgesetzt bzw. abgeschlossen, sobald das Projekt kundenseitig durch Rückmeldung fortgeführt werden kann.
Produktionsbeginn/Arbeitsbeginn
Nach Eingang des genannten Anzahlungsbetrages (ggf. Gesamtbetrag) wird das Projekt in den regulären Projektablauf integriert.
Eigentumsvorbehalt
99 Frames Film Productions behält sich das Eigentum an dem Filmmaterial sowie allem weiteren in Zusammenhang mit der Auftragserteilung stehendem Material bis zur Vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
Vertragssprache
(1) Als Vertragssprache steht grundsätzlich Deutsch/Englisch zur Verfügung.
(2) Von dieser Regelung kann im Einzelfall abgewichen werden.
Nutzungsrechte und Nutzungsübertragung der erstellten Filme
(1) Bei Auftragserteilung bzw. Buchung akzeptiert der Kunde die folgenden Verwendungsrechte: Sofern nicht ausdrücklich anders und weitergehend besprochen und schriftlich (Post oder E-Mail) festgelegt, darf der Kunde den für Ihn erstellten Film komplett frei verwenden, ausgenommen sind jedoch TV-, Radio- und Kinoausstrahlungen oder andere gewerbliche Projekte.
(2) Begehrt der Kunde eine TV-, Radio- oder Kinoausstrahlung bedarf es der gesonderten schriftlichen Genehmigung, die ggf. mit einem Aufpreis verbunden ist.
(3) Ferner erwirbt der Kunde bei Beauftragung lediglich die Nutzungsrechte an der Filmdatei selbst. Möchte er über den Film hinaus Elemente des Films (z.B. einzelne Grafiken/Illustrationen, Audio, Sprecher etc.) verwenden, bedarf dies einer zusätzlichen Einholung von Nutzungsrechten.
Referenzangabe
1) Ferner gewährt der Kunde von 99 Frames Film Productions, den erstellten Film zeitlich und räumlich unbeschränkt als Referenz angeben zu dürfen, an allen Stellen, wo sich 99 Frames Film Productions präsentieren möchte.
(2) Ebenso gewährt der Kunde von 99 Frames Film Productions, das Kundenlogo zeitlich und räumlich unbeschränkt als Referenz angeben zu dürfen, an allen Stellen, wo sich 99 Frames Film Productions präsentieren möchte.
(3) Wünscht der Kunde die zeitlich und räumlich unbeschränkte Verwendung des erstellten Filmes oder Kundenlogos nicht, bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Anfrage durch den Kunden.
Die Genehmigung zur Nichtverwendung des erstellten Filmes oder Kundenlogos durch 99 Frames Film Productions kann ggf. mit einem Aufpreis verbunden sein.
Freistellungsanspruch
(1) Der Kunde sichert mit seiner Auftragsbestätigung zu, dass sämtliche, in seiner Internetpräsenz enthaltenen Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine Rechtsverletzungen enthalten. Der Kunde ist selbst verpflichtet, die geltenden Gesetze einzuhalten und insbesondere dafür zu sorgen, dass sämtliche Inhalte seiner Internetpräsenz rechtmäßig sind und durch diese keine Rechte Dritter verletzt werden.
(2) Der Kunde stellt 99 Frames Film Productions von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen etwaiger Verletzung von deren Rechten durch auf Ihrer Internetpräsenz enthaltene Inhalte frei. Der Kunde übernimmt hierzu auch die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung von 99 Frames Film Productions einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, falls und soweit die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist.
Rücktrittsrecht
99 Frames Film Productions behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Produktion von Videos/Filme aus Gründen abzulehnen, die für das Unternehmen eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Produktion von Videos urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt.
Haftung
(1) 99 Frames Film Productions haftet nicht dafür, dass die produzierten Videos bestimmte Ergebnisse (z.B. mögliche Umsatzsteigerung) nicht erzielen konnten.
(2) Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das Unternehmen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft.
(3) Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter von 99 Frames Film Productions.
(4) In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind.
Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag von 99 Frames Film Productions nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Der Schadensersatz ist somit auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.
Force-Majeure-Klausel (höhere Gewalt)
In Fällen höherer Gewalt ( Kamera oder Speicherkarte geht kaputt, Unfall, Krankheit) ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Lieferung oder Abnahme befreit. Der Kunde hat die notwendigen Aufwendungen diesbezüglich zu tragen.
Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und 99 Frames Film Productions und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
(Stand der AGB: November 2022)